Der amtierende Bürgermeister erzeugt durch seine mehrmaligen Einlassungen zu den Gründen für seine Entscheidung, nicht mehr als BM Kandidat anzutreten und neuerlich zu dem Abwahlverfahren für seine technische Beigeordnete vielfaches Kopfschütteln. Hatte er doch hierbei jeweils die vermeintliche Unsachlichkeit der Opposition im Umgang mit seiner Amtsführung und der Amtsführung der technischen Beigeordneten Frau Feldner herausgestellt.
Für das Abwahlverfahren eines/einer Beigeordneten sieht § 71 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vor, dass die Entscheidung über den Abwahlantrag ohne Aussprache in dem zuständigen kommunalen Gremium erfolgt. Dadurch sollen öffentlich ausgetragene Schlammschlachten vermieden werden. Keine der im Stadtrat vertretenen Fraktionen haben sich deshalb bisher öffentlich zu dieser Thematik geäußert und werden dies sicher auch bis zum Abwahltermin nicht tun. Allein der Bürgermeister äußert sich mit Theorien und Mutmaßungen als auch Vorwürfen zu Hintergründen und Motivationen, sodass er als einziger die von der Gemeindeordnung geforderte Sachlichkeit verlässt. Insbesondere gegenüber den Oppositionsfraktionen ist dies vorwurfsvoll und unsachlich und verkennt die politische Aufgabe der Opposition.
Ihm steht es nicht zu, die Oppositionsfraktionen dafür zu schelten, dass sie ihrer Verantwortung für das Wohl der Stadt Olpe nachkommen und die Kontrolle der Verwaltung im Sinne von § 55 Gemeindeordnung NRW ernst nehmen.
Klaus-Martin Ohm, UCW Olpe