Die UCW Olpe unterstützt die Forderungen vieler Olper Bürger, ihre Stadt vor dem weiteren Verlust erhaltenswerter und stadtbildprägender Gebäude zu schützen. Zu viele Bauprojekte in der Innenstadt waren in den letzten Jahren alleine durch wirtschaftliche Interessen von Investoren oder Eigentümern in Ihrer Gestaltung bestimmt.

Einrichtung eines Gestaltungsbeirates

Neben der anstehenden sinnvollen Überarbeitung und Erweiterung der Denkmalbereichssatzung „Olpe-Historische Altstadt“ fordert die UCW Olpe die Einrichtung des in der letzten Bauausschusssitzung vorgestellten Gestaltungsbeirates. Ein solcher Fachbeirat soll auf Anregung der UCW schon bei der Aufgabe der Planung des Bahnhofsumfeldes eingerichtet werden. Ein Gestaltungsbeirat hat als unabhängiges Expertengremium die Aufgabe, gemeinsam mit Architekten und Bauherrn die Gestaltung von einzelnen Projekten im städtebaulichen Kontext zu diskutieren und damit zu einer besseren Baukultur beizutragen. Dabei beschäftigt sich dieser nicht nur mit Leuchtturmprojekten, sondern Ziel ist es, das Stadtbild insgesamt zu verbessern und Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.

Städtische Zuschüsse für die Erhaltung oder Wiederherstellung von Fassaden und anderen Bauteilen

Die UCW geht allerdings noch einen entscheidenden Schritt weiter: Sie fordert Zuschüsse der Stadt für die Erhaltung oder Wiederherstellung von Fassaden, Fenster, Dachteilen und anderen gestalterischen Elementen denkmalgeschützter und/oder stadtbildprägender Gebäude im Innenstadtbereich, insbesondere aber für betroffene Gebäude im Bereich der neu zu beschließenden Denkmalbereichssatzung.

Im Entwurf dieser neuen Satzung ist die Anzahl der Denkmäler deutlich angestiegen, die Rede ist von bisher 30 auf über 80 Gebäude. Dies alleine bedeutet für viele Hausbesitzer eine Herausforderung in bautechnischer und finanzieller Sicht.

Die Zuschüsse sollen die Eigentümer der Gebäude nicht nur dazu bewegen, die stadtbildprägenden Wirkungen ihrer Häuser zu erhalten, sondern sie darüber hinaus ermutigen, solche Fassaden sogar wieder zu herstellen, zum Beispiel im Zuge von ohnehin vorgesehenen Baumaßnahmen. Um das gewünschte Ziel wirkungsvoll und nachhaltig zu erreichen, müssen die Zuschüsse nach Auffassung der UCW aber auch einen tatsächlich „spürbaren“ Anreiz schaffen.

Wer eine schöne und lebenswerte Innenstadt wünscht, der muss auch bereit sein, dafür tiefer in die Tasche zu greifen. Zuschüsse im fünfstelligen Bereich sind nach Vorstellung der UCW dabei durchaus angemessen. Jedenfalls geht es nicht an, den Hauseigentümern zum Beispiel durch die neue Denkmalbereichssatzung zusätzliche Pflichten und Kosten aufzuerlegen, ohne sie dafür im Gegenzug im Allgemeinwohlinteresse auch zu entlasten. Die Stadt Olpe kann sich nicht nur auf die städtebauliche Entwicklung im Rathaus- / Bahnhofsquartier konzentrieren und dort in den nächsten Jahren viele Millionen investieren. Der Stadt und den Bürgern muss der Erhalt von stadtbildprägenden Gebäuden und Fassaden, eine lebenswerte und attraktive „Altstadt“ genauso viel wert sein.

Natürlich müssen zunächst Kriterien erstellt und festgelegt werden, nach der sich die Höhe der Kostenbeteiligungen zum Beispiel in Abhängigkeit von Bedeutung, Umfang oder Kosten der Maßnahmen berechnet.

Bei den Entscheidungen und Vergaben sollte der neu einzurichtende Gestaltungsbeirat eine federführende Rolle übernehmen.

Die UCW wird in der nächsten Sitzungsperiode diesbezügliche Anträge stellen und hofft, dass alle Fraktionen diese für Olpe wegweisende Idee unterstützen werden.