Bestürzung macht sich in den Reihen der Fraktion der Unabhängigen Christlichen Wählergemeinschaft (UCW Olpe) im Rat der Stadt Olpe breit.
Im Juni 2022 hatte der Bürgermeister der Stadt Olpe in seiner Ratsvorlage über die Gründung einer Genossenschaft für den Wohnungsbau auf dem Grundstück einer Industriebrache auf der Olper Hütte noch mit einer Satzungsregelung geworben, die der Stadt Olpe die Mehrheit im Aufsichtsrat der Genossenschaft zusicherte. Dies war auch Gegenstand der Beratungen im Stadtrat und den Ausschüssen. Nicht wenige Ratsvertreter hatten sich erst hierdurch zu einer positiven Beschlussfassung über die Genossenschaft durchgerungen, war diese Regelung doch deshalb von großer Bedeutung, weil die Stadt als einziger Genosse erhebliches Eigenkapital einbringen würde.
Nun wird fast 2 Jahre später im Rahmen von zahlreichen – angeblich nur redaktionellen – Änderungen eben auch dieser Passus geändert. Denn es verstößt gegen § 36 Abs. 5 Genossenschaftsgesetz, dass ein Genosse den Aufsichtsrat dominiert. Derzeit werden 3 von 5 Aufsichtsratsmitgliedern von der Stadt Olpe gestellt. Künftig darf es nur noch ein Drittel des gesamten Aufsichtsrats – das wäre derzeit nur ein Vertreter – sein. Eine juristische Expertise hatte in diesem Zusammenhang die Rechtsanwaltskanzlei Hoppenberg und Partner – ein Gesellschafter der Pyramis GMBH, welche hier auch als Genosse auftritt – abgegeben.
Auch dem Bürgermeister, der hier eine Rechtsaufsicht über die Beschlüsse des Stadtrats ausübt, war der Rechtsverstoß in der Satzung offenbar nicht aufgefallen. Wichtig war es natürlich, zunächst den Gründungsbeschluss unter Dach und Fach zu haben. Nun hat die in Gründung befindliche Genossenschaft bereits Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1 Mio. € angehäuft.
Ob der Rechtsverstoß der Verwaltung aufgrund fehlendem Rechtswissen oder mangelnder Sorgfalt nicht aufgefallen ist, ist der UCW noch nicht klar. Eine bewusste Täuschung des Rats möchte die UCW auf gar keinen Fall unterstellen.
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