Auch die UCW Olpe verfolgt die aktuelle Diskussion mit großem Interesse und hat das Thema in ihrer Fraktionssitzung am 20.04.2020 beraten. Aus unserer Sicht stellt sich die Situation wie folgt dar:

Beim Anmeldeverfahren für die Grundschulen ist es in diesem Jahr bei manchen Eltern zu großer Unzufriedenheit gekommen, weil ihre Kinder nicht an der von den Eltern gewünschten Grundschule aufgenommen wurden.
Häufig beruhte die Ablehnung darauf, dass das Kind nicht katholisch war, was an katholischen Grundschulen zwar nicht zur Abweisung führen muss, aber immer dann zur Abweisung führen kann, wenn die Aufnahmekapazität der Schule nicht mehr ausreicht.

Viele Eltern sehen daher die Lösung des Problems darin, die bestehenden Bekenntnisgrundschulen (Rhode, Gallenberg, Düringerschule) in Gemeinschaftsgrundschulen (wie Hohen-Stein-Schule und Dahl als Teilstandort der Düringerschule) umzuwandeln. Diese Möglichkeit gibt der Paragraph 27 (3) des Schulgesetzes in NRW. Dazu müssen zunächst einmal mindestens 10% der Eltern einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens für die Umwandlung an das Schulamt ihrer Grundschule stellen.

Anschließend muss das Schulamt das eigentliche Abstimmungsverfahren organisieren. Für jedes Kind an der Schule haben die Eltern gemeinsam eine Stimme. Um eine Umwandlung der Schulform zu erreichen, müssen sich dann mehr als 50% dafür aussprechen. Im Jahr 2015 wurde das Schulgesetz dahingehend ergänzt, dass auch der Schulträger ein solches Abstimmungsverfahren einleiten kann. Auch hier ist natürlich die zweite Voraussetzung, dass über 50% der Eltern ihre Zustimmung erteilen.

Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass es auch dann, wenn es in der Stadt nur Gemeinschaftsgrundschulen gibt, Probleme und Unzufriedenheit bei Eltern geben wird, weil es immer wieder zu der Situation kommen wird, dass Grundschulen mehr Anmeldungen haben als freie Plätze zur Verfügung stehen.
Dann müssen andere Kriterien für die Auswahl erfolgen als die Konfessionszugehörigkeit. Auch dann werden ablehnende Entscheidungen seitens der Schule bei betroffenen Eltern auf Unverständnis stoßen, wenn auch aus anderen Gründen.

Eine andere Möglichkeit, das Problem besser zu bewältigen, sehen manche in der Festlegung von Schulbezirken. Auch diese Variante birgt Probleme. Die Festlegung der Bezirke muss die genaue Schülerzahl für die betreffende Grundschule berücksichtigen. Dies ist äußerst schwierig, da die Geburtenzahl – und damit die Zahl der einzuschulenden Kinder sechs Jahre später – nicht in jedem Jahr die gleiche ist und sich zusätzlich durch Umzüge ändern kann. Das kann dazu führen, dass z.B. an einer zweizügig ausgelegten Schule eine dritte Klasse erforderlich wird, die Schule diese aber bautechnisch gar nicht einrichten kann, um hier nur ein mögliches Problem kurz zu skizzieren.

Es wird jedenfalls deutlich, dass die Problematik des Anmeldeverfahrens sehr komplex ist und auch bestehende Änderungsmöglichkeiten alles andere sind als optimale Lösungen.
Letztlich läuft jede Möglichkeit, etwas zu ändern darauf hinaus, ein Problem zu lösen und dadurch ein anderes stattdessen in Kauf zu nehmen.

Die UCW Olpe hofft, mit dieser Information zur Sachaufklärung im Interesse einer konstruktiven Diskussion beigetragen zu haben, für sachlich geführte Debatten stehen wir jederzeit gerne bereit.