Manchmal ist es wirklich erstaunlich: Es gibt Menschen, die immer, wenn sie sich mit etwas beschäftigen glauben, dass das vor ihnen noch nie jemand gemacht hat und dass sie die Einzigen sind, die die Weisheit für sich beanspruchen können. Ein gutes Beispiel ist der Olper Ober-„Pirat“*. Nicht nur, dass es vor ihm in der Kommunalpolitik seiner Meinung nach überhaupt keine Bürgerbeteiligung gab, und vom Rathausbau hat auch Niemand eine Ahnung, nein, jetzt möchte er auch noch Einzelbürgern über seine Partei zu einer Wahlkreiskandidatur verhelfen. Wie nobel.

Dennoch sind mir die Ideen, die den Gehirnwindungen des Freibeuters** entspringen, manchmal etwas suspekt. Man muss nicht immer dann, wenn man etwas plant, oder über etwas nachdenkt glauben, das Rad neu erfinden zu müssen. Denn: So etwas wie er hier anbietet, gibt es schon: Das sind die unabhängigen oder auch freien Wähler. In Olpe seit mehr als 65 Jahren im Stadtrat vertreten und unter dem Namen Unabhängige Christliche Wählergemeinschaft Olpe e.V. (UCW Olpe) bekannt. Hier ist der richtige Platz für Wähler, die sich ohne Parteizugehörigkeit und ohne die häufig dazugehörende Fraktionsdisziplin (wir nennen es Fraktionszwang!) in der Kommunalpolitik engagieren und wirklich frei nach dem eigenen Gewissen abstimmen möchten. Auch wenn wir bei unseren ersten beiden Wahlen 1952 und 1956 auf Grund gesetzlicher Vorgaben auf der Liste einer Partei kandidieren mussten: Schon 1959 hatte der zuständige Landtag in Düsseldorf ein Einsehen und hat die Kandidatur von unabhängigen Wählern seit der Kommunalwahl 1960 für Wählergemeinschaften frei gegeben. Und die Idee ist denen ganz ohne die Geburtshilfe von Seeräubern** gekommen! Seit dieser Zeit kandidieren in Olpe die Unabhängigen Wähler für das Kommunalparlament und die von unserem Korsaren** angesprochenen interessierten Bürger und deren -initiativen werden von uns nicht nur gehört, sondern landen immer wieder über die UCW Olpe im Stadtrat. Siehe die ehemaligen Mitglieder der Bürgerinitiativen Freizeitbad und Hüppcherhammer, die heute einen Großteil der UCW-Fraktion ausmachen. Gelebte Bürgernähe halt.

Und bei uns passiert das genau so, wie es hier angedacht ist: Ohne sich parteipolitisch binden zu müssen, kann man bei uns nur mittels einer einfachen Vereinsmitgliedschaft für den Stadtrat kandidieren. Denn wir unterliegen nur dem Vereinsgesetz, nicht dem Parteiengesetz. Dort sollte man eigentlich einmal nachlesen, bevor man sich in der Öffentlichkeit äußert: Laut Parteiengesetz muss ein Kandidat nämlich Mitglied dieser Partei sein, bevor er für sie kandidieren darf. Parteibuchzwang also! Außerdem kann ich Niemandem einfach so in der Presse versprechen, dass er für meine Partei für einen Wahlkreis antreten darf: Die Besetzung ist sowohl bei den Parteien (§ 17 Parteiengesetz), als auch bei Wählergemeinschaften von einer geheimen Wahl abhängig!

Will man sich also kommunalpolitisch engagieren, ohne gleich Mitglied einer Partei werden zu müssen, dann geht das nur in einer Wählergemeinschaft oder als tatsächlicher Einzelkandidat. Ob da ein Parteibuch mit einer schwarzen Totenkopfflagge Sinn ergibt, mag jeder für sich selbst entscheiden.

* Brockhaus Enzyklopädie: Piraterie: „alle rechtswidrigen Gewalt- oder Behinderungsakte sowie alle Beraubungsakte, die zu privaten Zwecken… – …ausgeübt werden…“: Laut Seerechtskonvention geächtet!

** Brockhaus Enzyklopädie: „Synonym für Pirat“

Udo Baubkus
Fraktionsvorsitzender der UCW Olpe