http://www.hoeren-und-bauen.de/broschuere_barrierefreies_bauen_2010_12_10_download
Weitere Informationen http://www.energieagentur.nrw/gebaeude/lueftung/risiken-bei-unzureichender-be-und-entlueftung-von-wohnungen#
gesundheitsgefährdende Materialien im Bestand
Betonkernuntersuchung und ggfls. Sanierung
Unter einer Betonkernsanierung versteht man eine lebensdauerverlängernde Maßnahme für statisch tragende Betonkonstruktionen. Eine solche Sanierung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn man sicherstellen will, dass die statische Konstruktion des Gebäudes auch wirklich noch länger als 20-30 Jahre seinen Zweck erfüllt, wird zumindest die Untersuchung unerlässlich sein. Viele bautechnische Regeln haben sich in den letzten 40 Jahren komplett geändert (Stichworte Betonüberdeckung, Expositionsklassen). Insbesondere der Schutz aussenliegender Betonbauteile durch Umwelteinflüsse wurde in den Siebziger Jahren vernachlässigt, sodass davon auszugehen ist, dass Sanierungen in diesem Bereich getätigt werden müssen. Die Kosten für diese Massnahmen können sich leicht auf mehrere Hundert Tausend Euro und mehr summieren. Diese Kosten sind bislang bei einer Sanierung nicht eingerechnet.
Es soll kein zwingender Sanierungsbedarf bestehen!
Richtig ist, es besteht kein akuter Sanierungsbedarf. In den Sanierungskosten von ~12Mio sind die Massnahmen eingeflossen, welche In den nächsten 15 – 20 Jahren auf das heutige Gebäude zukommen werden. Ob man das in einem Zuge anpackt oder aber in vielen kleinen Schritten ist eine andere Entscheidung. Letztlich wird aber eine Sanierung in vielen Schritten deutlich teurer werden. Eine Sanierung des bestehenden Rathauses bedeutet am Ende eine Kernsanierung.
Wer reisst sein Haus nach 40 Jahren ab?
Es reicht aus, nur die Fenster zu tauschen?
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Kostenvergleich Sanierung zu Neubau soll falsch und unvollständig sein
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können; durchgeführte Instandsetzungen oder Modernisierungen, unterlassene Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder verkürzen. Im Falle einer Sanierung wird die Restnutzungsdauer lediglich auf die nächsten 31 Jahre angesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wären alle jetzt noch verfügbaren Neubauflächen im Bahnhofsbereich belegt und ein neuer Standort für das Rathaus müsste anderweitig gesucht werden, die Diskussion würde also auf die folgende Generation vertagt. Siehe auch Massnahmenwirtschaftlichkeits – Untersuchung Punkt 4.3.6.
Erweiterungsmöglichkeit im Neubau
Die Planung eines neuen Rathauses wird über einen Architektenwettbewerb stattfinden. Innerhalb dieses Wettbewerbs soll als Teil der Wettbewerbsaufgabe eine modulare Nutzung des Gebäudes, auch als Fremdnutzung zwingend vorgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist, zusätzlich zum Neubau schon jetzt einen Anbau mit zu planen, die bei späterem Bedarf eine Erweiterung ermöglicht. So kann im ersten Schritt deutlich flächensparender gebaut und in Zukunft auf Veränderungen reagiert werden.
der Entwurf der Glasfassade hat Bewegung in die Diskussion gebracht, von daher muss man den Vorstoss positiv bewerten: Diese Fassadengestaltung verteuert jedoch eine Sanierung nochmals um einige Mio. EUR. Bisher wurden Bedenken in Bezug auf statische Einschränkungen nach unserer Kenntnis nicht ausgeräumt. Alle weiteren Sanierungsmassnahmen im Innenbereich müssen auf diese Kosten hinzugerechnet werden. Das Gleiche gilt im Übrigen für eine Nutzung des obersten Geschosses als Cafe.
Altes Lyzeum als Verwaltungsbau mitnutzen
Die Mitnutzung verringert die neu zu errichtende Fläche und damit die Neubaukosten. Die für die Umnutzung aufzuwendenden Kosten würden mittelfristig wahrscheinlich auch anfallen wenn eine andere Nutzung im Alten Lyzeum anstehen würde. Auch eine Sanierung wird wahrscheinlich mittelfristig anstehen.
Die Musikschule ist an einem so zentralen Ort fehl am Platze und kann in ein anderes Gebäude verlagert werden. Das Alte Lyzeum kann und sollte als Gebäude mit Publikumsverkehr genutzt werden. Das Festlegen der effektiven Nutzung bliebe allerdings dem Wettbewerb bzw. dem integrierten Handlungskonzept vorbehalten. Das denkmalgeschützte Gebäude ist repräsentativ und wird uns noch lange Zeit erhalten bleiben.
Seit Jahren gib es einen Beschluss zur Errichtung eines Stadtmuseums. Die jetzt geplante Neuordnung bietet die einmalige Chance, dieses in die Planungen einzubinden. Wir dürfen unsere Geschichte nicht in Hinterzimmern verstecken. Was spricht dagegen den Beschluss umzusetzen? Die von der UCW initiierte Digitalisierung von Archivgut war ein Anfang, ersetzt aber keinesfalls ein Museum. In Verbindung mit einer Verwaltung kann ein Museum ohne personalintensive Bewirtschaftung errichtet werden.
Städtebauliche Vorteile
Schon 2006 / 2007 ist das Bahnhofsumfeld im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs überplant worden. Der in diesem Bereich aufgestellte Bebauungsplan ist schon seit 2012 rechtskräftig. Die Bigge wird im Bereich des alten Busbahnhofes teilweise freigelegt, das ganze Umfeld wird neu gestaltet. Diese Chance einer funktionsfähigen, zukunftsorientierten Innenstadtentwicklung kann nicht über eine zweifelhafte Sanierung vertan werden. Die Erschliessung des Geländes war auch schon damals ein Diskussionsthema, aber leider nur am Rande. Das neue Bahnhofsareal alleine z.B. über die Verlängerung der Mühlenstrasse zu erschliessen wird dem städtebaulichen Ziel der Planung in keinster Weise gerecht. Der Gefahr dass ein abgehängter Stadtbereich (siehe Oberstadt Siegen) entsteht, kann so nicht entgegnet werden.