Einige der Unwägbarkeiten einer Sanierung des Rathauses

Barrierefreiheit Das Behindertengleichstellungsgesetz (als Bundesgesetz in Kraft getreten am 1. Mai 2002) und das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (in Kraft getreten am 1. Jan. 2004) verpflichten insbesondere Bund, Länder und Kommunen zur barrierefreien Gestaltung, wenn bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Die Kosten für diese [mehr...]

2017-03-10T16:48:43+01:0010. März 2017|Rathausneubau|