Durch den Beschluss des Landtages vom 27. Februar 2013 hat die Landesregierung die Verantwortung für und die Entscheidung über die Durchführung des so genannten Kanal-TÜV’s an die Kommunen abgegeben. Die Stadt Olpe hat unter der Beschlussvorlage 204/2010 bereits im Dezember 2010 gemäß damals geltendem Recht eine Satzung über die Fristen für die Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen erlassen.

In dieser Satzung wurden unter anderem entsprechende Fristen für bestimmte Gebiete und Straßen der Stadt Olpe vorgegeben.

Nachdem die Landesregierung nunmehr die Maßnahmenhoheit an die Kommunen deligiert hat, obliegt die Entscheidung über die Durchführung der Prüfungen den Kommunen und damit Verwaltung und Rat.

Nach Ansicht der UCW Olpe sollten die Bürger nicht durch noch mehr Sonderausgaben belastet werden, als das ohnehin schon der Fall ist. Anders ausgedrückt: Den Bürgern Kosten aufzuzwingen, die nicht unbedingt notwendig sind, entspricht nicht den Vorstellungen der UCW Olpe! Aus diesem Grund haben wir für den kommenden Sitzungsblock den Antrag eingebracht, dieses Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen und die vorhandene Satzung abzuändern. Aus unserer Sicht sollte die Dichtigkeitsprüfung grundsätzlich nur für Grundstücke vorgeschrieben werden, die sich innerhalb von offiziell ausgewiesenen Wasserschutzgebieten befinden. Für alle anderen Grundstücke soll eine solche Prüfung nur bei einem begründeten Verdacht auf Undichtigkeiten angeordnet werden können. Diese von uns angedachte Satzungsänderung würde bedeuten, dass die große Mehrheit der Hausbesitzer in Olpe keinen teuren „Kanal-TÜV“ werden durchführen müssen.