In der jüngsten Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planen und Bauen ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, „Gewerbegebiet in der Trift“ besprochen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen worden. Leider hat der Ausschuss auf Vorschlag der Verwaltung die Planungseinschränkung wieder aus dem Bebauungsplan heraus genommen, die die OBI-typische orange Farbgebung für die Fassade auf 25% der Fassadenfläche beschränkte.

Damit kann Obi wieder die gesamte Fassade gnadenlos orange gestalten. Eine 120 Meter lange, 960m² umfassende grellorangefarbene Wand!

Lediglich die Rückseite wird von Obi freiwillig neutral gestaltet, die gesamte Front soll aber in der typischen, als „corporate identity“ bezeichneten grellorangen Farbgebung gestaltet werden.

Aus unserer Sicht ist der Ausschuss damit seinem Auftrag „Umwelt“ nicht nachgekommen, denn zur Umwelt gehören nicht nur Ökologie und Biologie, sondern auch solche gestalterischen Fehlentwicklungen. Wenn Obi DIESE Planung ausführen darf, wird der orangefarbene Klotz das Biggetal in der Trift auf Jahrzehnte verunstalten. Die Trift liegt aber nicht irgendwo auf der grünen Wiese in einem weit entfernten Industriegebiet, sondern mitten in der Stadt Olpe. Eine gestaltungspolitische Unmöglichkeit!

Der Bebauungsplan ist jedoch noch nicht gültig. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung darf JEDER Einwendungen gegen diesen Bebauungsplan vorbringen. Damit haben wir Olper es Allesamt in der Hand, noch Einfluss auf die Planung und diesen Bebauungsplan zu nehmen. Darum bitten wir Sie: Schreiben Sie den Bürgermeister an und fordern Sie ihn auf, diesen orangefarbenen Wahnsinn zu verhindern. Je mehr Anschreiben, umso mehr werden Verwaltung und Politik merken, dass sich die Olper Bürger mit einer solchen Geschmacksverirrung nicht anfreunden können. Nur wenn hunderte von Einsprüchen beim Bürgermeister eingehen, werden wir tatsächlich noch verhindern können, dass uns der neue Baumarkt mit knapp 1000m² Grellorange empfangen wird. Wir bitten Sie deshalb: Schreiben Sie an den Bürgermeister.