Die kürzlich durch das Land NRW auf dem Gelände des ehemaligen Regenbogenlandes vorübergehend eingerichtete Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge beschäftigt Bürgerschaft und Politik in Olpe. Der plötzlich aufkommende starke Zustrom vor allem von Flüchtlingen aus Südosteuropa hat Bund und Land nahezu ohnmächtig erscheinen lassen und zu drastischen ordnungsrechtlichen Maßnahmen geführt. Hilfskräfte und viele Ehrenamtliche vor Ort leisten hervorragende Arbeit, um die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge zu gewährleisten.

Unwohl fühlen sich dabei Nachbarn im Umfeld der Anlage, die um ihre Sicherheit, Lebensqualität und Werthaltigkeit ihrer Immobilien bangen. Trotzdem hat die UCW Olpe in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.02.2015 mehrheitlich für den Kauf des Rebola-Grundstücks votiert. Dem steht aber die grundsätzliche Position der UCW gegen eine dauerhafte Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) nicht entgegen.
Auslöser für unsere Entscheidung war die von Bürgermeister Müller erwähnte Ordnungsverfügung des Landes NRW über die Beschlagnahme der Immobilie.
Obwohl der Bürgermeister exakte Daten aus der Verfügung nicht genannt hat, zwang uns die Befürchtung zu dieser Entscheidung, dass womöglich andere, private Investoren auftreten könnten, um das Eigentum an der Anlage zu erwerben. Damit hätten die Stadt Olpe, und damit auch die politischen Entscheidungsträger, nach dem Auslauf der Ordnungsverfügung keinerlei Einfluss mehr auf die Entscheidungen über die weitere Verwendung dieser Immobilie gehabt. Das war so nicht hinnehmbar und daher war die UCW in dieser unsicheren Lage mehrheitlich zu der Überzeugung gelangt, mit der Entscheidung für einen Kauf der Immobilie ein geringeres Risiko einzugehen als mit einer Ablehnung. Durch den Erwerb soll zumindest eine Einflussnahme der Stadt Olpe auf das weitere Geschehen ermöglicht werden.
Der UCW wurde am Morgen nach dieser Entscheidung auf Anforderung der Tenor der Ordnungsverfügung per email durch die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt. Dabei hat sich auch herausgestellt, dass es zu diesem Zeitpunkt im Land NRW keine weiteren gleichartigen Entscheidungen gegeben hat.

Die UCW Olpe wundert sich über das Versagen sämtlicher etablierten Parteien auf Bundes- und Landesebene. Diese lassen eine vorausschauende Sicht auf diese sich vorhersehbar entwickelnden Probleme, sowie konsequentes Handeln hinsichtlich bereits abgelehnter Asylanträge vollkommen vermissen.

Die Verfügung, und damit die Dauer des Betriebs der Notaufnahmeeinrichtung, kann schon aufgrund ihrer rechtlichen Basis nur vorübergehenden Charakter haben. Daher legt die UCW Olpe Wert auf die Feststellung, dass sie die jetzige Situation nur als vorübergehende Notlösung und nicht als Einstieg in eine dauerhafte Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) ansieht!